Rechtsprechung
AG Wuppertal, 18.07.2018 - 31 C 71/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- IWW
Unfallregulierung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten …
Auszug aus AG Wuppertal, 18.07.2018 - 31 C 71/18
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15) und seine Abhängigkeit von Fachleuten, die er zur Instandsetzung des Unfallfahrzeuges heranziehen muss, zu nehmen (…BGH, Urt. v. 29.10.1974, VI ZR 42/73). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung …
Auszug aus AG Wuppertal, 18.07.2018 - 31 C 71/18
Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten (…BGH, Urt. v. 26.04.2016, VI ZR 50/15) und seine Abhängigkeit von Fachleuten, die er zur Instandsetzung des Unfallfahrzeuges heranziehen muss, zu nehmen (BGH, Urt. v. 29.10.1974, VI ZR 42/73). - BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Wuppertal, 18.07.2018 - 31 C 71/18
Der Geschädigte kann vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand die Kosten ersetzt verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig erscheinen (vgl. BGH, Urt. v. 22.07.2014, VI ZR 357/13).